Infos zur ePA

Seit dem 29. April 2025 steht die elektronische Patientenakte (ePA) allen gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten in Deutschland zur VerfĂĽgung, sofern nicht aktiv Widerspruch bei der Krankenkasse eingelegt wurde.

Die Nutzung und Befüllung der ePA durch Ärztinnen und Ärzte ist derzeit (Stand Mai 2025) freiwillig. Ab dem 1. Oktober 2025 wird die Befüllung der ePA jedoch gesetzlich verpflichtend sein.

Aufgrund derzeit bekannter Sicherheitsrisiken empfiehlt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), besonders schützenswerte Daten – insbesondere psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungsinformationen – vorerst nicht in die ePA einzustellen.

Wenn Sie der Übertragung Ihrer Behandlungsdaten in die ePA nicht aktiv widersprechen, sind wir ab dem 1. Oktober 2025 gesetzlich verpflichtet, bestimmte Daten wie Diagnosen, Abrechnungsziffern, Arztbriefe und Medikationspläne in Ihre ePA einzutragen.

Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie in unserer Praxis ein Widerspruchsformular ausfüllen und unterschreiben. In diesem Fall werden wir Ihre Daten bis auf Weiteres nicht in die ePA einstellen.

Psychotherapie Praxis Radeberg - Dipl.-Psych. Nicole Schannor - Pflanze